Fettablagerung in Dunstabzugshauben und Abluftkanälen sind seit langem für ein erhöhtes Brandrisiko bekannt.
Um diese Gefahr abzuwenden werden die Einhaltung der SWKI VA102-01 und SWKI 104-01 Richtlinien bzw. VDI Richtlinien 2052 und 6022 für Raumlufttechnische- Anlagen (RLT- Anlagen) in gewerblich genützten Küchen durch regelmässige Reinigungen bzw. Inspektionen in der Regel 1x jährlich verbindlich vorgeschrieben.
Jedoch ist trotz Kontrollen durch Kaminkehrer oder Gewerbeaufsichtsamt letztendlich immer der Betreiber für den einwandfreien Zustand seiner Küchenabluftanlage verantwortlich.
Wird nach einem Brandfall vom Versicherer mangelhafte bzw. versäumte Reinigung als Brandursache nachgewiesen führt dies in der Regel zum Verlust der Schadensregulierung.
Das Ziel einer fachgerechten Reinigung beschränkt sich nicht nur auf das dadurch vermiedene Brandrisiko, sondern bewirkt zudem eine effektivere Leistung, geringeren Energieverbrauch und eine längere Lebensdauer Ihrer Anlage.
Rufen Sie uns jetzt an, wir beraten Sie gerne: 044 / 810 32 20. Haben Sie eine Frage? Senden Sie uns eine E-Mail und wir melden uns bei Ihnen: atax.suisse@gmail.com